Benutzungsordnung für das DAV Kletterzentrum Nordhessen

1. Benutzungsberechtigung

1.1 Zur Nutzung der Kletter- und Boulderanlage sind nur Personen berechtigt, die über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen der beim Bouldern (seilfreies Klettern bis max. 4,50 Meter Griffhöhe) und beim Klettern anzuwendenden Sicherungstechniken und -Maßnahmen verfügen oder die selbst für eine Anleitung durch fachkundige Personen sorgen. Klettern erfordert wegen der damit verbundenen erheblichen (Sturz-)Risiken ein hohes Maß an Vorsicht und Eigenverantwortung des Nutzers.

Die Sektion/ der Betreiber führt keine Kontrollen durch, ob der Nutzer (oder die ihn anleitenden Personen) über ausreichende Kenntnisse der korrekten Durchführung der Sicherungstechniken und -Maßnahmen verfügen und diese anwenden. Es obliegt dem Nutzer, dies jeweils im Einzelfall zu prüfen, eine Haftung des Betreibers ist diesbezüglich ausgeschlossen. Der Aufenthalt in der Kletteranlage und deren Benutzung erfolgt insoweit auf eigenes Risiko des jeweiligen Nutzers. Siehe hierzu im Einzelnen die Hallen-, Kletter- und Boulderregeln.

1.2 Der Eintrittspreis ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste (vgl. Aushang). Jeder Nutzer muss während seines Aufenthalts in den Anlagen den Beleg über die Entrichtung des Eintrittspreises jederzeit vorzeigen können. Ermäßigte Eintrittspreise werden nur gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises gewährt (z. B. DAV-Ausweis).

1.3 Als Vertragsstrafe wird eine erhöhte Eintrittsgebühr in Höhe von 40,00 € bei Nutzung der Anlage ohne Entrichtung des (korrekten) Eintrittspreises fällig. Die Geltendmachung von weiteren (Schadensersatz-) Ansprüchen bleibt vorbehalten.

1.4 Der sofortige Verweis aus den Anlagen - ohne Erstattung des Eintrittspreises - und die Erteilung eines dauerhaften Hausverbots bleiben für den Fall der wiederholten Nutzung der Anlage ohne Entrichtung des korrekten Eintrittspreises während eines Zeitraums von einem Jahr oder für den Fall der trotz Abmahnung wiederholt schuldhaften Nutzung der Anlage entgegen den Bestimmungen dieser Benutzungsordnung in ihrer jeweiligen Fassung vorbehalten.

1.5 Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben. Die Kletteranlage darf nur während der Öffnungszeiten benutzt werden.
Der Kletterbetrieb ist ½ Stunde vor Ende der Öffnungszeit am jeweiligen Tag einzustellen.

1.6 Minderjährige bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen die Kletteranlage nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer sonstigen volljährigen Person benutzen, der die Aufsichtspflicht übertragen wurde; eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten ist vorzulegen (siehe auch Ziffern 1.8 und 1.9).

1.7 Minderjährige ab vollendetem 14. Lebensjahr dürfen die Kletteranlage ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten benutzen, sofern sie eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorlegen (siehe auch Ziffer 1.9).

1.7.1 Kinder und Jugendliche, die als Fördergruppenmitglied oder Leistungsgruppenmitglied gelten, dürfen nur dann unbeaufsichtigt in der Kletterhalle klettern, wenn das hierfür benötigte Formular sowohl von den Eltern als auch vom Vereinstrainer bzw. von der Vereinstrainerin vorgelegt werden kann.

1.8 Minderjährige Teilnehmer einer Gruppenveranstaltung dürfen die Kletteranlage nur unter Aufsicht einer volljährigen Person benutzen, der die Aufsichtspflicht übertragen wurde; der Leiter einer Gruppenveranstaltung einer DAV-Organisation muss mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben, vorausgesetzt die DAV-Organisation bestätigt das Einverständnis der Erziehungsberechtigten des Leiters mit der Durchführung der Gruppenveranstaltung. Für jeden minderjährigen Teilnehmer ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorzulegen. Die (DAV-)Organisation, in deren Auftrag die Gruppenveranstaltung durchgeführt wird, hat das jährlich zu erneuernde Formblatt »Dauerbestätigung für geleitete Gruppenveranstaltungen« vorzulegen (siehe auch Ziffern 1.9 und 2.5).

1.9 Formblätter für Einverständniserklärungen werden auf Anfrage in der Kletterhalle ausgegeben und können auf der Homepage www.kletterzentrum-nordhessen.de heruntergeladen werden. Sie müssen beim erstmaligen Besuch der Kletteranlage vollständig ausgefüllt im Original an der Kasse abgeben und bei jedem weiteren Eintritt in Kopie an der Kasse vorgelegt werden.

1.10 Leiter einer Gruppenveranstaltung, Erziehungsberechtigte und Aufsichtsberechtigte haben dafür Sorge zu tragen, dass die Benutzungsordnung von allen Gruppenteilnehmern und von den durch sie begleiteten Minderjährigen eingehalten wird.

1.11 Die gewerbliche Nutzung der Kletteranlage ist nur mit einer besonderen Genehmigung des Betreibers gestattet. Auf diese besteht kein Anspruch.

1.12 Anweisungen des Hallenpersonals sind zu befolgen (Hausrecht). Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist das Hallenpersonal befugt, die Kletteranlage oder Teile davon ohne Erstattung des Eintrittspreises zu schließen und zu räumen.

1.13 Bei Vorübergehenden Schließungen des Kletterzentrum Nordhessen für eine Dauer von bis zu zwei Wochen für Vereinszwecke und Umbaumaßnahmen besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises

1.14 Die vorliegende Benutzerordnung wird durch das Hygienekonzept zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie ergänzt.

 

2. Gefahren beim Bouldern und Klettern - Grundsatz der Eigenverantwortung

2.1 Bouldern und Klettern erfordern wegen der damit verbundenen erheblichen (Sturz-)Risiken ein hohes Maß an Vorsicht und Eigenverantwortung. Gefahren können auch von herabfallenden Gegenständen ausgehen, insbesondere durch künstliche Klettergriffe, die sich unvorhersehbar lockern oder brechen können. In den Außenanlagen können in Abhängigkeit von der Witterung, unter anderem besondere Gefahren durch Feuchtigkeit, Eis oder Schnee bestehen.

2.2 Jeder Nutzer hat in Eigenverantwortung die nachstehenden »Kletter-Regeln (Sicher Klettern)«, »Hallen-Regeln (Allgemeine Verhaltensregeln in der Kletter- und Boulderhalle)« und »Boulder-Regeln (Sicher Bouldern)« anzuwenden, um mögliche Gefahren für sich und Dritte zu reduzieren.

2.3 Bei der Nutzung der gekennzeichneten Kletterlinien müssen Seile mit mindestens 40 m Länge verwendet werden.

2.4 Bouldern ist nur in den ausgewiesenen Bereichen gestattet (siehe ausgehängten Lageplan). Sofern dort rote Linien angebracht sind, dürfen diese nicht übergriffen werden.

 

3. Ausrüstungsverleih

3.1 Zum Ausleihen von Ausrüstungsgegenständen sind nur Personen berechtigt, die über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen der beim Bouldern (seilfreies Klettern) und Klettern anzuwendenden Sicherungstechniken und -maßnahmen und über den fachgerechten Umgang mit den ausgeliehenen Ausrüstungsgegenständen verfügen oder selbst für eine Anleitung durch fachkundige Personen sorgen. Siehe auch Ziffern 1.1 und 2.1.

3.2 Minderjährige sind nicht berechtigt, Ausrüstungsgegenstände auszuleihen, es sei denn, sie können eine Einverständniserklärung (siehe auch Ziffer 1.9) der Erziehungsberechtigten zum selbstständigen Ausleihen von Ausrüstungsgegenständen vorlegen. Im Rahmen von Gruppenveranstaltungen müssen Ausrüstungsgegenstände über den jeweiligen Gruppenleiter ausgeliehen werden, es sei denn, Satz 1 trifft zu.

3.3 Die Verleihgebühren ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste (vgl. Aushang). Für die ausgeliehenen Ausrüstungsgegenstände ist ein Pfand in Form eines Ausweises zu hinterlegen. Die ausgeliehenen Ausrüstungsgegenstände dürfen nur in der jeweiligen Anlage benutzt werden, in der sie entliehen wurden.

3.4 Die Verleihdauer endet mit der Rückgabe des Ausrüstungsgegenstands, der spätestens 15 Minuten vor dem Ende der jeweiligen Öffnungszeit am selben Tag zurückzugeben ist. Andernfalls fallen Leihgebühren für eine weitere Ausleihe an.

 

4. Haftung

4.1 Eine Haftung des Betreibers besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

4.2 Hinsichtlich des Abhandenkommens von Wertsachen des Nutzers übernimmt der Betreiber keine Haftung. Fundsachen werden nach einer Aufbewahrungsfrist von 2 Monaten caritativen Zwecken zugeführt.

 

5. Allgemeine Verkaufsbestimmungen

5.1 Umbuchung

Die Sektion Kassel des Deutschen Alpenverein e.V. räumt Ihnen freiwillig ein Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Produkts (Ausnahme online gebuchte Einzeleintritte) ein.
Vorrausetzung hierfür ist, dass noch keine Dienstleistung in Anspruch genommen wurde. Eine Umbuchung ist nur schriftlich per Mail möglich.

Hiervon ausgenommen sind:  

  • Große Boulderhalle Einzeleintritt
  • Außenwand Klettern Einzeleintritt
  • Kletterhalle Einzeleintritt
  • Kleine Boulderhalle Einzeleintritt.

 

5.2 Stornierungsbedingungen

Stornierungsbedingungen für Kurse

  • 1 Tag vor dem Beginn des Angebots: 100% des Buchungsbetrags.
  • 2-7 Tage vor dem Angebotsbeginn: 50% des Buchungsbetrags.
  • 8 Tage oder mehr vor dem Angebotsbeginn: Kostenlose Stornierung.

Bei Vorlage eines ärztlichen Attests sowie unter besonderen Umständen kann von der Erhebung einer Stornierungsgebühr abgesehen werden.

 

6. Gutscheine

Gutscheine des Boulder- und Kletterzentrum haben eine unbegrenste Gültigkeitsdauer. Eine Auszahlung des Gutscheins ist ausgeschlossen.

 

Hallenregeln – richtiges Verhalten in der Kletter- und Boulderhalle

1. Du hast Verantwortung!

  • Du benutzt die Kletter- und Boulderhalle eigenverantwortlich! Der Betreiber führt keine Kontrollen durch.
  • Klettern und Bouldern bergen erhebliche Sturzgefahren: Du kannst dich oder andere schwer oder tödlich verletzen.
  • Schau nicht weg, wenn andere Fehler machen: Sprich sie an!

 

2. Fairness und Rücksichtnahme!

  • Nimm Rücksicht und gefährde weder dich noch andere. Passe dein Verhalten der jeweiligen Situation an. Vermeide bei hoher Auslastung langes Ausbouldern, Reservieren von Routen und unnötige Stürze.
  • Klettere nur auf ausgewiesenen Kletterlinien, steige bei sich kreuzenden Kletterlinien nicht ein, wenn die andere Route schon belegt ist.
  • Lass den Sichernden ihren nötigen Aktionsraum.
  • Vermeide unnötigen Magnesiaverbrauch.
  • Klettere oder bouldere nur mit geeigneten Schuhen.

 

3. Achtung Gefahrenraum!

  • In der Kletter- oder Boulderhalle können Gegenstände herabfallen
  • Gefahr besteht auch dann, wenn du nicht selbst kletterst oder boulderst.
  • Beachte deshalb den möglichen Sturzraum über dir

 

4. Hindernisse wegräumen!

  • Kletter- und Boulderbereich immer frei von Rücksäcken, Trinkflaschen, Kinderwägen, und Spieldecken halten.
  • Lege dort keine Gegenstände ab und lass auch die Einrichtung dort, wo sie steht (Tische, Bänke, etc.). 

 

5. Bei Unfällen Erste Hilfe!

  • Jeder ist zur Hilfeleistung verpflichtet. Informiere unverzüglich das Hallenpersonal.
  • Auf Anfrage Personalien bekannt geben.

 

6. Beschädigungen melden!

  • Beschädigte oder lose Griffe, Kletterplatten, Haken, Karabiner oder Expressschlingen unverzüglich melden. Veränderungen sind untersagt.
  • Routensperrungen beachten

 

7. Die Kletterhalle ist kein Spielplatz!

  • Kinder beaufsichtigen
  • Spielen in den Kletter- und Boulderbereichen ist aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.
  • Minderjährige ab 14 Jahren dürfen nur mit Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten klettern/Bouldern
  • Minderjährige unter 14 Jahren dürfen nur unter Beaufsichtigung des Erziehungsberechtigten / der volljährigen Aufsichtsperson Bouldern / Klettern
  • Im Boulderbereich im zweiten Obergeschoss ist nur die Betreuung eines Kindes pro Aufsichtsführender Person gestattet

 

8. Gefahr durch Schmuck und lange Haare!

  • Schmuck kann hängen bleiben und dich verletzen
  • Lange Haare zusammen: sie können sich im Sicherungsgerät verfangen.
  • Lasse den Chalkbag beim Bouldern am Boden oder hänge ihn dir ohne Karabiner um.

 

9. Alkohol- und Rauchverbot!

  • Nach dem Konsum von alkoholischen Getränken oder anderen berauschenden Substanzen ist das Klettern und Sichern untersagt.
  • Rauchen ist in der gesamten Kletter- und Boulderanlage verboten – auch im Außenbereich. Ausnahmen sind die zugewiesenen Bereiche.

 

10. Handy, Musik und Tiere stören!

  • Handys lenken ab und können herunterfallen.
  • Kopfhörer beeinträchtigen deine Aufmerksamkeit.
  • Die Mitnahme von Tieren in die ausgewiesenen Kletter- und Boulderbereiche ist nicht erlaubt. 

 

Kletterregeln – Sicher Klettern

1. Partnercheck vor jedem Start!

  • Benutze nur geeignete und zeitgemäße Ausrüstung.
  • Vor jedem Start erfolgt der Partnercheck:
    - Korrekt geschlossener Klettergurt?
    - Korrekter Anseilknoten und Anseilpunkt?
    - Funktion des Sicherungsgeräts geprüft?
    - Sicherungskarabiner geschlossen?
    - Seil ausreichend lang?
    - Seilende abgeknotet? 
  • Vergewissere dich über die Sicherungskompetenz des Kletterpartners – er hält dein Leben in seiner Hand!
  • Vereinbare vor dem Kletterbeginn die Seilkommandos „Zu“ und „Ab“.

 

2. Im Vorstieg direkt einbinden!

  • Binde dich im Vorstieg immer direkt in den Anseilpunkt des Gurtes ein.
  • Im Top Rope kannst du dich alternativ auch mit Safebiner oder zwei gegengleich eingehängten Karabinern einbinden. 

 

3. Sicherungsgerät richtig bedienen! 

  • Wende eine allgemein anerkannte Sicherungstechnik an. Beachte das Bremshandprinzip (eine Hand umschließt immer das Bremsseil) und die korrekte Position der Bremshand.
  • Positioniere dich beim Sichern nahe an der Kletterwand. Sichere ohne Schlappseil. Achte auf einen angemessenen Gewichtsunterschied zwischen den Partnern und hänge bei Bedarf Gewichtssäcke in den Anseilpunkt.
  • Sichern ist Präzisionsarbeit und erfordert deine volle Aufmerksamkeit – lass dich nicht ablenken.

 

4. Alle Zwischensicherungen einhängen!

  • Griffe können sich drehen oder brechen, deshalb musst Du alle Zwischensicherungen einhängen.
  • Spontane Stürze sind immer möglich.
  • Informiere möglichst deinen Partner bevor du dich ins Seil setzt oder stürzt. 

 

5. Zwischensicherungen nicht überstreckt einhängen! 

  • Hänge alle Zwischensicherungen aus stabiler Position, nicht überstreckt und möglichst auf Hüfthöhe ein.
  • Bis zum 5. Haken droht Bodensturzgefahr. 

 

6. Sturzraum freihalten! 

  • Achte auf einen freien Sturzraum an der Wand und am Boden.
  • Klettere nicht im Sturzraum anderer.
  • Überhole nur in Absprache mit dem Vorauskletternden – er hat grundsätzlich „Vorfahrt“.
  • Vermeide Pendelstürze! 

7. Kein Top Rope am einzelnen Karabiner! 

  • Hänge beim Top Rope Klettern das Seil immer in die zwei dafür vorgesehenen Umlenkkarabiner.
  • Klettere nicht über die Umlenkung hinaus.

 

8. Pendelgefahr beachten! 

  • Steige in stark überhängenden Bereichen nur mit eingehängten Zwischensicherungen nach.

 

9. Nie Seil auf Seil!

  • Hänge in die Umlenkkarabiner und auch in Zwischensicherungen immer nur ein Seil. 

 

10. Vorsicht beim Ablassen! 

  • Informiere deinen Partner bevor du dich ins Seil setzt.
  • Lasse deinen Partner langsam und gleichmäßig ab.
  • Achte auf einen freien Landeplatz.

 

11. Selbstsicherungsautomat / Auto-Belay

Die Selbstsicherungsgeräte dürfen nur nach erfolgter Einweisung durch das Hallenpersonal benutzt werden.

Achte beim Klettern am Auto-Belay auf Folgendes: 

  • Mach vor jedem Start einen Zugtest am Seil und achte auf Widerstand und Seileinzug.
  • Binde dich richtig ein und überprüfe den Verschluss des Karabiners.

 

Boulderregeln – Sicher Bouldern

1. Aufwärmen!

  • Besonders beim Bouldern treten hohe Belastungen für Muskeln, Bänder und Sehnen auf. Wärme dich auf! Damit kannst du Verletzungen vorbeugen. Nutze dafür geeignete Bereiche.

 

2. Sturzraum freihalten!

  • Halte dich nicht unter Bouldernden auf, sie können jederzeit stürzen oder abspringen.
  • Bouldere nicht zu eng nebeneinander oder übereinander.
  • Kollisionen können zu Verletzungen führen.

 

3. Spotten!

  • Spottet euch bei Bedarf gegenseitig. Wenn du allein bist, frag, ob dich jemand spotten kann. Achte bei der Sicherheitsstellung darauf, dass der Bouldernde nicht auf dich fallen kann.

 

4. Abspringen oder Abklettern!

  • Wähle die Kletterhöhe so, dass du noch sicher landen kannst. Versuche möglichst auf geschlossenen Füßen zu landen und abzurollen.
  • In speziell ausgewiesenen Fällen ist es möglich auszusteigen.
  • Wenn möglich abklettern, statt abspringen. Das ist schonender für Knie und Rücken und beugt Verletzungen vor.

 

5. Auf Kinder achten!

  • Nimm Rücksicht auf Kinder.
  • Kinder unter 14 Jahren benötigen im Boulderbereich eine Aufsicht. Es gilt dabei die 1-zu-1-Betreuung.

 

Datenschutzerklärung

1 Informationen zum Datenschutz

Wir möchten Sie darüber informieren, dass die von Ihnen in Ihrer Anmeldung angegebenen Daten über Ihre persönlichen und sachlichen Verhältnisse (sogenannte personenbezogene Daten) auf Datenverarbeitungssystemen der Sektion, welche die Kletterhalle betreibt, gespeichert und für Verwaltungszwecke der Sektion verarbeitet und genutzt werden. Verantwortliche Stelle im Sinne des § 3 (7) BDSG bzw. Art. 4 lit. 7. DSGVO ist dabei die Sektion1, welche die Kletterhalle betreibt.

Wir sichern Ihnen zu, Ihre personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln und nicht an Stellen außerhalb der Sektion weiterzugeben. Sie können jederzeit schriftlich Auskunft über die bezüglich Ihrer Person gespeicherten Daten erhalten und Korrektur verlangen, soweit die bei der Sektion gespeicherten Daten unrichtig sind.

Die bei der Anmeldung gespeicherten Daten sind für eine rasche Abwicklung der Geschäftsprozesse der Sektion und für die Gewährung bestimmter Sondertarife (z. B. Jahresmarke, Kletterhallenkooperationen etc.) erforderlich. Ihre Daten werden gespeichert, solange Sie regelmäßig die Kletterhalle nutzen. Sie können jederzeit eine Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen, indem Sie Ihren Wunsch in Textform der Sektion mitteilen. Auf Ihren Wunsch hin oder sollten Sie länger als 24 Monate die Kletteranlage nicht mehr genutzt haben, werden Ihre personenbezogenen Daten gelöscht, soweit sie nicht entsprechend der steuerrechtlichen Vorgaben aufbewahrt werden müssen.

Sollten Sie eine Löschung veranlasst haben oder einer Speicherung Ihrer Daten nicht zustimmen, ist bei jedem Eintritt das Anmeldeformular auszufüllen und zu unterschreiben. Eine Gewährung bestimmter Sondertarife (z. B. Jahresmarke) ist dann nicht möglich.
Eine Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten für Werbezwecke findet weder durch die Sektion noch durch die jeweiligen kooperierenden Sektionen statt.

Mit Nutzung der Kletterhalle akzeptiere ich in die Speicherung meiner Personen bezogenen Daten (wie oben beschrieben).

 

2 Einwilligung

2.1 Nutzung der Telefonnummer durch die Sektion

Nur für Erziehungsberechtigte von Minderjährigen!

Ich willige ein, dass die Sektion meine Telefonnummer zum Zwecke der Kommunikation im Zusammenhang mit der Einverständniserklärung für meine Tochter / meinen Sohn nutzt. Eine Übermittlung der Telefonnummer an Dritte ist dabei ausgeschlossen.

Unterschreibt ein Elternteil allein, erklärt er mit seiner Unterschrift zugleich, dass ihm das Sorgerecht allein zusteht.

 

3 Datenschutzbeauftragter der Sektion 

Prof. Dr. Rolf Lauser,
Dr.-Gerhard-Hanke-Weg 31,
85221 Dachau,
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Bei Fragen zu Ihren Daten sprechen Sie uns gerne an, oder schreiben uns eine Mail an die folgende Mailadresse.

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